Beitragsreglement
1. Mitgliederbeitrag
1.1. Ordentliche Mitglieder
Der jährliche Mitgliederbeitrag für ordentliche Mitglieder (gemäss Statuten Art. 4.1.) des Berufsverbandes Sozial-Management beträgt
- Fr. 240.-- für Einzelmitglieder
- Fr. 360.-- für Ehepaar-Mitgliedschaft
1.2. Ausserordentliche Mitglieder
Der Jahresbeitrag für ausserordentliche Mitglieder (gemäss Statuten
Art. 4.2.) des Berufsverbandes Sozial-Management beträgt Fr. 120.--
2. Im Verbandsbeitrag enthaltene Grundleistungen
Durch das Bezahlen des Verbandsbeitrags kommen die Mitglieder in den Genuss folgender Verbandsgrundleistungen und Vergünstigungen:
a) Grundleistungen
- Gratiszustellung des Verbandsorgans bvsm.ch sowie weiterer Informationen
- Allgemeine Auskünfte der Geschäftsstelle bvsm.ch
- Telefonische Auskünfte zu arbeitsrechtlichen Fragen (Beraterpool bis 15 Minuten Gesprächszeit)
- Leistungen gemäss Reglement der Fürsorgestiftung des bvsm.ch
- Interessenvertretung in den verschiedenen Gremien des Heimwesens auf schweizerischer und europäischer Ebene
- Erarbeitung und Publikation von Sachhilfen
b) Vergünstigungen
- 10 % Rabatt auf Kursen und Veranstaltungen des bvsm.ch
- 5 % Rabatt für Ehepartner auf Kursen und Veranstaltungen des bvsm.ch
- Rechtsberatungen zu reduziertem Tarif durch den Beraterpool des bvsm.ch
3. Festsetzung der Mitgliederbeiträge
Die Mitgliederbeiträge werden gemäss Statuten durch die Mitgliederversammlung festgelegt.
4. Fälligkeit und pro rata Beiträge
Die Mitgliederbeiträge werden den Mitgliedern jeweils im Dezember des
Vorjahres in Rechnung gestellt und sind innerhalb einer Frist von 30 Tagen,
spätestens bis Ende Januar des Rechnungsjahres zu überweisen. Das
Rechnungsjahr ist identisch mit dem Kalenderjahr.
Beginnt eine Mitgliedschaft im Laufe eines Jahres, wird den Mitgliedern der
Beitrag pro rata für den Rest des Jahres verrechnet.
Bei Austritt aus dem Berufsverband während des Kalenderjahrs bleibt der
Verbandsbeitrag für das ganze Jahr geschuldet. (Statuten Art. 5)
5. Beitragsinkasso
Die Geschäftsstelle des bvsm.ch ist verantwortlich für das Inkasso der Mitglieder- und Gönnerbeiträge. Die Zahlung der Beiträge erfolgt auf das Konto des bvsm.ch bei der Raiffeisenkasse Fraubrunnen.
6. Ausstehende Mitgliederbeiträge
Ausstehende Mitgliederbeiträge werden nach zweimaliger schriftlicher Mahnung per Nachnahme eingefordert. Säumige Mitglieder verlieren den Anspruch auf Verbandsgrundleistungen und Vergünstigungen bis zur Bezahlung der geschuldeten Mitgliederbeiträge.
7. Ausschluss aus dem Berufsverband
Verweigert ein Mitglied trotz Nachnahme die Bezahlung der Mitgliederbeiträge, erfolgt der Ausschluss aus dem Berufsverband.
8. Übergangsbestimmungen und Inkrafttreten
8.1. Das vorliegende Beitragsreglement wurde durch die Gründungsversammlung
vom 28.März 2003 genehmigt und tritt per 1. April 2003 in Kraft.
8.2. Das Beitragsinkasso für das Geschäftsjahr 2003 erfolgt ausnahmsweise
im April 2003 mit einer Zahlungsfrist bis 31. Mai 2003. Die Mitgliederbeiträge
für das Jahr 2003 werden um einen Viertel reduziert.
8.3. Pro rata Beiträge für das Jahr 2003 werden auf dem vollen Verbandsbeitrag
errechnet.